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Team #kommunalwahl-24 sagt „Auf Wiedersehen“

Die Legislaturperiode 2019-2024 neigt sich langsam aber sicher dem Ende. Und damit heißt es Abschied nehmen von Ortsbürgermeisterinnen, von Ortsbürgermeistern, vom Stadtbürgermeister und von Ratsmitgliedern – die bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 nicht erneut gewählt wurden oder sich entschieden haben, sich nicht erneut zur Wahl zu stellen.

Bürgermeister Daniel Salm: „Fünf Jahre und noch viel länger haben Sie in der Kommunalpolitik ehrenamtlich gewirkt. Mit großem Engagement wie auch mit großem Verantwortungsbewusstsein haben Sie sich für die Belange unserer 16 Gemeinden eingesetzt. Sie alle trugen dazu bei, die Gemeinschaft zu stärken, Veränderungen auf den Weg zu bringen und Herausforderungen gemeistert. Viel Zeit und Energie haben Sie investiert – zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Vielen Dank, das verdient meinen Respekt. Ich möchte mich auch bedanken, für die Ideen und Einsätze, für Ihre Tatkraft und für die gute Zusammenarbeit.“

Aus unserem Team kommunalwahl-24 verabschieden sich auch Stadtbürgermeister Ludwig Lintz, die Ortsbürgermeisterinnen Regina von Nida (Kleinfischlingen) und Sigrid Schwedhelm-Schreiner (Edesheim) sowie die Ortsbürgermeister Lothar Anton (Gommersheim), Wolfgang Schwarz (Hainfeld), Daniel Salm (Freimersheim) und Armin Pister (Rhodt), Andreas Möwes (Weyher). Noch geschäftsführend im Amt bis Nachfolger gewählt werden sind Helmut Litty (Altdorf) und Michael Diehl (Großfischlingen).

Zu einem gemütlichen Ausklang der Legislaturperiode trafen sich die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister im Hauberhaus in Edesheim – ein Zeichen gut gelebter Gemeinschaft.

Auf dem Bild nicht dabei Ludwig Lintz (Edenkoben), Thorsten Rothgerber (Gleisweiler), Jürgen Leibfried (Venningen) und Andreas Möwes (Weyher).

In den nächsten Wochen – vor und nach den Sommerferien – werden die konstituierenden Sitzungen in den einzelnen Gemeinden stattfinden. Das sind die ersten wichtigen Sitzungen der neu gewählten Räte. Die Ratsmitglieder werden verpflichtet, die neuen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie der Stadtbürgermeister werden vereidigt und ins Amt eingeführt. Außerdem werden die Beigeordneten gewählt und die Ausschüsse besetzt.

Mehr dazu unter https://edenkoben.gremien.info/index.php

Text und Bild: Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben

Was ist (aktives) Wahlrecht?

Welche Wahlen stehen am 9. Juni an? Wie läuft so eine Stimmabgabe ab?

Wahlrecht, genauer gesagt das aktive Wahlrecht, ist das Recht durch seine eigene Stimmabgabe an den Kommunalwahlen teilnehmen zu können. Passives Wahlrecht ist übrigens die Möglichkeit, in ein Amt gewählt zu werden (z.B. Ratsmitglied oder Bürgermeister).

Per Briefwahl oder im Wahllokal können Personen ihre Stimme abgeben, die am Tag der Kommunalwahl am 9. Juni 2024

  • Deutscher oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind,
  • mind. 18 Jahre alt sind,
  • und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde, in der sie wählen wollen, wohnen.

Wer zu diesem Personenkreis gehört, sollte in der Zeit vom 5. bis 12. Mai eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie die Wahlen, für die ein Stimmzettel ausgefüllt und abgegeben werden kann, wie und wo Briefwahlunterlagen beantragt werden können und in welchem Wahllokal die Stimmabgabe am Wahltag selbst erfolgt.

Erfüllen Sie die o.g. Voraussetzungen, dann können Sie Ihr Kreuz bei folgenden Wahlen machen:

  • Bezirkstag Pfalz
  • Kreistag Südliche Weinstraße
  • Verbandsgemeinderat Edenkoben
  • Ehrenamtliche Bürgermeister:in der Gemeinde, in der Sie wohnen
  • Gemeinderat der Gemeinde, in der Sie wohnen
  • Auch findet zusammen mit den allgemeinen Kommunalwahlen gleichzeitig die Europawahl statt.

Was ist ein Wahlausschuss?

In allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Edenkoben tagten in dieser Woche die Wahlausschüsse. Was macht so ein Wahlausschuss? Welche Aufgabe hat ein Wahlausschuss? Und was haben dessen Beschlüsse mit der Briefwahl zu tun?

Der Wahlausschuss besteht aus der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister als Wahlleiterin/Wahlleiter und vier bis sechs Beisitzern. Die Aufgabe des Wahlausschusses ist es, die eingereichten Wahlvorschläge zu prüfen. Auf einem Wahlvorschlag haben sich Kandidaten für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters beworben oder für einen Sitz im Gemeinderat für eine Partei oder Wählergruppe ihre Bewerbung abgegeben.

Die im Wahlvorschlag aufgeführten Daten werden kontrolliert – eben ob die dort aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten bei der Kommunalwahl am 9. Juni gewählt werden können. Gewählt werden können Deutsche oder Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit drei Monaten in der jeweiligen Gemeinde wohnen. Liegen alle Voraussetzungen vor, bestätigt der Wahlausschuss per Beschluss, dass der eingereichte Wahlvorschlag zur Kommunalwahl zugelassen wird. Das heißt, die Kandidatinnen und Kandidaten bzw. Parteien werden sich dann auf dem Stimmzettel für die jeweilige Wahl wiederfinden.

Bei einer sogenannten Mehrheitswahl können die Wählerinnen und Wähler frei entscheiden, welcher wählbaren Person aus dem Wahlgebiet sie ihre Stimme geben möchten. Die Wählerinnen und Wähler dürfen dabei so viele Namen auf den Stimmzettel schreiben, wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Zum Ratsmitglied gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

Die Verbandsgemeindeverwaltung erstellt zurzeit die Stimmzettel und bereitet sich in großen Schritten auf die Briefwahl vor, die voraussichtlich am Montag, 13. Mai 2024, an den Start gehen wird.