Was ist ein Wahlausschuss?
In allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Edenkoben tagten in dieser Woche die Wahlausschüsse. Was macht so ein Wahlausschuss? Welche Aufgabe hat ein Wahlausschuss? Und was haben dessen Beschlüsse mit der Briefwahl zu tun?
Der Wahlausschuss besteht aus der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister als Wahlleiterin/Wahlleiter und vier bis sechs Beisitzern. Die Aufgabe des Wahlausschusses ist es, die eingereichten Wahlvorschläge zu prüfen. Auf einem Wahlvorschlag haben sich Kandidaten für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters beworben oder für einen Sitz im Gemeinderat für eine Partei oder Wählergruppe ihre Bewerbung abgegeben.
Die im Wahlvorschlag aufgeführten Daten werden kontrolliert – eben ob die dort aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten bei der Kommunalwahl am 9. Juni gewählt werden können. Gewählt werden können Deutsche oder Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit drei Monaten in der jeweiligen Gemeinde wohnen. Liegen alle Voraussetzungen vor, bestätigt der Wahlausschuss per Beschluss, dass der eingereichte Wahlvorschlag zur Kommunalwahl zugelassen wird. Das heißt, die Kandidatinnen und Kandidaten bzw. Parteien werden sich dann auf dem Stimmzettel für die jeweilige Wahl wiederfinden.
Bei einer sogenannten Mehrheitswahl können die Wählerinnen und Wähler frei entscheiden, welcher wählbaren Person aus dem Wahlgebiet sie ihre Stimme geben möchten. Die Wählerinnen und Wähler dürfen dabei so viele Namen auf den Stimmzettel schreiben, wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Zum Ratsmitglied gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Die Verbandsgemeindeverwaltung erstellt zurzeit die Stimmzettel und bereitet sich in großen Schritten auf die Briefwahl vor, die voraussichtlich am Montag, 13. Mai 2024, an den Start gehen wird.